Rammstein haben es vor wenigen Wochen mit einer einstweiligen Verfügung gegen Viagogo im Kampf gegen den Schwarzmarkt erst erfolgreich vorgemacht, jetzt hat mit Ed Sheeran der nächste Künstler nachgezogen – und das erfolgreich:

Das Landgericht Hamburg hat Viagogo via einstweiliger Verfügung untersagt, Tickets für die Ed Sheeran Konzerte in Deutschland 2019 mit der Behauptung anzubieten, dass der Verkäufer damit aufs Konzert dürfe.

Hintergrund des ganzen: die Eintrittskarten sind nur personalisiert erhältlich – das haben andere schon vorgemacht – https://bunte-ansichten.de/rammstein-tickets-nur-personalisiert-erhaeltlich/  und können wenn man selber verhindert ist nur über die Verkaufsplattform „Fansale“ von eventim weiterverkauft und umgeschrieben werden – eine Weiterverkauf ist hier nur zum Originalpreis gestattet.

Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich – siehe auch

https://bunte-ansichten.de/schwarzmarkt-tickethandel-im-internet-und-wie-man-ihn-endlich-stoppt/

und freue mich zudem, dass ich es dank meiner Artikel über Viagogo direkt in den Presseverteiler von Ed Sheerans Anwaltskanzlei geschafft. habe. Danke für die gute Arbeit im Namen aller Konzertbesucher.

Stephan Tempel

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